Allgemeine Geschäftsbedingungen Sudhoff GmbH
Stand: 18.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Sudhoff GmbH, Löhner Straße 1 (Rathaus), 32609 Hüllhorst (nachfolgend „Sudhoff GmbH“), und ihren Auftraggebern, soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.
Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Leistungen im Angebot oder Dienstleistungsvertrag. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Verträge mit Verbrauchern bedürfen gesonderter Prüfung und Vereinbarung.
§ 2 Leistungsumfang und gesetzliche Grenzen
Die Sudhoff GmbH erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten laufenden Buchhaltungsleistungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, kaufmännischen Serviceleistungen und gegebenenfalls betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung. Maßgeblich ist jeweils der vereinbarte Auftragsumfang.
Buchhaltungs- und Lohntätigkeiten erfolgen nur im Umfang der gesetzlichen Befugnisse, insbesondere soweit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erfüllt sind. Eine Rechtsberatung oder unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen ist nicht Vertragsgegenstand.
Insbesondere gehören die eigenständige Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder steuerlichen Jahresabschlüssen nicht zum Leistungsumfang der Sudhoff GmbH, soweit hierfür eine besondere Befugnis erforderlich ist.
§ 3 Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern
Soweit gesondert vereinbart, bereitet die Sudhoff GmbH Buchhaltungsdaten und Unterlagen für die Zusammenarbeit mit externen, zur Steuerberatung befugten Steuerberatern auf und übermittelt diese digital über abgestimmte Verfahren, beispielsweise aus Lexware.
Die jeweiligen externen Steuerberater sind für ihre eigenen steuerberatenden Leistungen, insbesondere die Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, eigenständig verantwortlich. Welche Vertragsbeziehungen jeweils bestehen und wer die betreffende Leistung abrechnet, wird dem Auftraggeber vorab mitgeteilt. Eine Beauftragung externer Steuerberater kommt nicht allein durch diese AGB zustande.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an externe Steuerberater erfolgt nur auf zulässiger datenschutzrechtlicher Grundlage und entsprechend den erteilten Weisungen beziehungsweise der vereinbarten Mandatsstruktur.
§ 4 Mitwirkung und Unterlagen des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarten Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Belege, Stamm- und Bewegungsdaten vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung und informiert über Änderungen, die für die Bearbeitung relevant sind.
Die inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Informationen verbleibt grundsätzlich beim Auftraggeber. Die Sudhoff GmbH weist auf erkennbare Unstimmigkeiten im vereinbarten Bearbeitungsumfang hin; eine allgemeine Prüfungs- oder Steuerberatungspflicht entsteht dadurch nicht.
Der Auftraggeber benennt eine fachlich zuständige Ansprechperson und stellt erforderliche Berechtigungen und Freigaben für eingesetzte Software und Verfahren bereit.
§ 5 Bearbeitungsfristen und Freigaben
Bearbeitungsfristen und Termine sind im Auftrag oder in den vereinbarten Arbeitsabläufen festzuhalten. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Mitwirkung und Übermittlung vollständiger Unterlagen voraus.
Soweit Zahlungen, Erklärungen oder Meldungen vom Auftraggeber freizugeben sind, erfolgt eine Ausführung erst nach einer entsprechenden gesonderten Beauftragung und Freigabe im gesetzlich zulässigen Umfang. Die Sudhoff GmbH übernimmt keine eigenständige steuerliche Freigabe oder Vertretung vor Behörden ohne entsprechende Befugnis.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Dienstleistungsvertrag (zum Beispiel monatliche Pauschale, Fallpauschale oder Zeithonorar). Zusätzliche Leistungen werden nur nach entsprechender Abstimmung vergütet.
Rechnungen sind innerhalb der im Auftrag oder in der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird ausgewiesen. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Übergabe
Laufzeit, ordentliche Kündigungsfristen und Leistungsbeginn ergeben sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende stellt die Sudhoff GmbH im vereinbarten Umfang die überlassenen Unterlagen und die vereinbarten Datenexporte zur Verfügung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Rechte Dritter entgegenstehen. Ein erforderlicher Datenübergang an den Auftraggeber oder dessen Nachfolgedienstleister wird im üblichen Umfang unterstützt; zusätzlicher Aufwand kann gesondert vereinbart werden.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit die Sudhoff GmbH als Auftragsverarbeiter tätig wird, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO, sofern rechtlich erforderlich. Technische und organisatorische Maßnahmen sowie eingesetzte Dienstleister werden nach Maßgabe der jeweils geltenden Vereinbarungen geregelt.
§ 9 Verantwortlichkeit und Haftung
Die Sudhoff GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt und im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen uneingeschränkt. Auch im Übrigen richtet sich die Haftung zunächst nach den gesetzlichen Vorschriften. Etwaige branchenspezifische Haftungsvereinbarungen sind gesondert rechtlich zu prüfen.
Es erfolgt keine pauschale Haftungsfreizeichnung für gesetzlich unabdingbare Pflichten.
§ 10 Externe Leistungen und keine Erfolgsgarantie
Externe Dienstleistungen, insbesondere Steuerberatung, werden nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Rahmen koordiniert. Für Leistungen unabhängiger Dritter gelten deren jeweilige Mandats- und Vertragsbedingungen, soweit zwischen Auftraggeber und diesen Dritten ein eigenständiger Vertrag besteht.
Für betriebswirtschaftliche Empfehlungen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des individuellen Auftrags können in Textform vereinbart werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.
Es gilt deutsches Recht, soweit eine entsprechende Rechtswahl zulässig ist. Die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen grundsätzlich wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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